Badumbau mit bodengleicher Dusche: Kosten, Maße, Förderung
Das Bad nutzen wir jeden Tag. Oft reichen wenige Änderungen, damit es sicherer und bequemer wird, und häufig ist der Umbau in wenigen Tagen erledigt.
Die wichtigsten Maßnahmen
Bodengleiche Dusche
Die Wanne kommt raus, eine Dusche ohne Stufe kommt rein. Das ist der häufigste Umbau und bringt am meisten Komfort.
WC und Griffe
Ein WC in bequemer Sitzhöhe und stabile Griffe an Dusche und Toilette machen den Alltag leichter.
Rutschfester Boden
Fliesen mit hoher Rutschhemmung, besonders im Duschbereich.
Breitere Tür
Schafft Platz und macht das Bad großzügiger. Die Tür sollte nach außen öffnen.
Was kostet der Umbau?
| Maßnahme | Typische Spanne |
|---|---|
| Wanne raus, bodengleiche Dusche rein | ca. 4.000 bis 7.000 € |
| Griffe, Duschsitz, WC in Komforthöhe | wenige Hundert bis ca. 1.500 € |
| Komplettsanierung mit bodengleicher Dusche | ca. 15.000 bis 30.000 € |
Den größten Einfluss auf den Preis haben die Leitungen: Müssen Abfluss und Wasserleitungen verlegt werden, wird es teurer. Auch die Größe des Bades und die Ausstattung spielen eine Rolle.
Wichtige Maße
Die Norm DIN 18040-2 nennt Planungsmaße für Wohnungen. Sie ist für private Umbauten keine Pflicht, gibt aber gute Orientierung:
- Bewegungsfläche vor WC, Waschbecken und in der Dusche: mindestens 120 × 120 cm, großzügig 150 × 150 cm.
- Dusche bodengleich, also ohne Stufe. Eine kleine Absenkung für den Wasserablauf ist erlaubt.
- Türbreite mindestens 80 cm, besser 90 cm.
- Griffe stabil in der Wand verankert, nicht nur aufgeklebt.
Ablauf und Dauer
- Beratung vor Ort: Der Fachbetrieb schaut sich Bad und Leitungen an.
- Angebot und Kostenvoranschlag, den Sie auch für Förderanträge brauchen.
- Förderung beantragen und Bewilligung abwarten, falls Sie einen Zuschuss nutzen.
- Umbau: Ein Wannentausch gegen eine Dusche dauert oft nur wenige Tage. Ein Komplettumbau eher zwei bis drei Wochen.
Umbau in der Mietwohnung
Mieter können vom Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung zu Umbauten verlangen, die das Wohnen erleichtern (§ 554 BGB). Sprechen Sie Ihren Vermieter früh an und lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben. Klären Sie dabei auch, ob beim Auszug zurückgebaut werden muss.
Alle Angaben sind Richtwerte und ersetzen keine individuelle Beratung durch Fachbetrieb, Förderstelle oder Steuerberatung.